Gegen Hürden im Internet
Erklärung zur Barrierefreiheit des Internetauftritts von CONGRESS BREMEN – M3B GmbH
Wir möchten, dass Sie sich nicht nur auf unseren Veranstaltungen, sondern auch auf unseren Internetseiten willkommen und wohlfühlen. Darum bemühen wir uns, die Website so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Sie sollen sich bei uns problemlos informieren können – unabhängig von Ihren technischen Möglichkeiten oder etwaigen körperlichen oder geistigen Einschränkungen.
Was sind überhaupt Barrieren im Internet? Menschen mit Sehbehinderungen brauchen kontrastreiche Texte oder Formularfelder. Für blinde Menschen müssen Grafiken, Fotos, PDFs oder Links mit sogenannten „alternativen Texten“ versehen sein, die eine Software vorlesen kann. Gehörlosen und schwerhörigen Menschen erschließen sich Podcasts und Videos nur durch Untertitel vollständig.
Das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz schreibt vor, dass Barrieren zu beseitigen sind und wie das zu geschehen hat. Wir optimieren darum mithilfe unserer Web-Agenturen unseren Internetauftritt. Dabei berücksichtigen wir auch die EU-Richtlinie 2016/2102 sowie die Web Content Accessibility Guidelines 2.0.
Infos in Leichter Sprache
In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,
- wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
- wenn eine App nicht barrierefrei ist?
Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache
Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für
- blinde Menschen.
- gehörlose Menschen.
- Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.
Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,
- wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
- wenn eine App nicht barrierefrei ist?
Regeln im Gesetz
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.
Was sind öffentliche Stellen?
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel
- Ämter und Behörden
- einige Firmen für Wohnungsbau
- Schulen und einige KiTas
Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:
- einige Museen, Bibliotheken und Theater
- einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen
Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.
Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist
- auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
- in allen Apps von öffentlichen Stellen
Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht
- Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
Fachleute können das prüfen.
Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen. - Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung. - Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
Wichtig:
Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen. - In der Erklärung muss auch das Datum sein,
von wann die Erklärung ist.
Wichtig:
Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.
Barrieren melden
Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:
- mit einer E-Mail
- mit einem Anruf
- mit einem Kontakt-Formular
Hier können Sie sich über Barrieren auf
dieser Webseite beschweren:
Telefon: 0421 3505 0
E-Mail: info@messe-bremen.de.
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
- Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit. - Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
aber die Infos sind nicht barrierefrei.
Zum Beispiel:
Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen. - Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.
Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de
Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:
- nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
- nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle
Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.
Text in Leichter Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.
Und wir haben schon viel geschafft – auch wenn noch manches zu tun ist
Stand der Barrierefreiheit: 29.07.2021 (davor: 23.09.2020)
Dieses Angebot ist im Wesentlichen barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 im Wesentlichen erfüllt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 16.09. bis 22.09.2020 durchgeführten Selbstbewertung.
Einige Kontraste zwischen Farben des Vordergrunds und des Hintergrunds sind zu gering. Es handelt sich um Farbwerte aus der Corporate Identity. Wir streben zeitnah eine Anpassung der Farben an.
Wir haben allen Medien (Bilder, Dokumente, Audio- und Videodateien) beschreibende Alternativtexte hinzugefügt. Diese Alternativtexte werden teilweise nicht angezeigt. Eine Behebung dieses Problems streben wir zeitnah an.
Wir sind bestrebt, im Internetauftritt eine korrekte semantische Struktur umzusetzen. Teilweise werden jedoch systembedingt Überschriftsebenen übersprungen. Auch haben wir noch nicht allen Links beschreibende Namen beigefügt und versteckte Texte hinzugefügt, um mitzuteilen, wenn ein Link ein neues Fenster oder eine neue Registerkarte in Ihrem Browser öffnet. Wir bemühen uns, die Inhaltsstruktur zeitnah zu optimieren.
Die Dokumente und insbesondere PDF-Dateien des Internetauftritts sind noch nicht barrierefrei erstellt worden. Wir stehen im Austausch mit dem Messe- und Kongressservice sowie der IT, um zeitnah barrierefreie PDF-Dokumente anbieten zu können.
Für Videos können wir die Barrierefreiheit hier nicht garantieren. Wir bemühen uns, diese Inhalte barrierearm zu gestalten, in dem wir sie entsprechend kennzeichnen.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen, schicken Sie bitte eine E-Mail mit einer möglichst genauen Beschreibung der Hürde an folgende Adresse: info@messe-bremen.de. Fügen Sie gern einen oder mehrere Screenshots bei – dass erleichtert es uns, das Problem zu erkennen und abzustellen.
Damit Sie wissen, mit wem Sie es zu tun haben: Zuständig für die Betreuung der Internetseiten und ihre Barrierefreiheit ist der Bereich Marketing und Kommunikation der MESSE BREMEN – M3B GmbH, Abteilung Web-Koordination.
Hinweis zum Durchsetzungs- und Schlichtungsverfahren nach § 16 und § 22 Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz
Falls Sie wegen mangelnder Barrierefreiheit unseren digitalen Auftritt und unsere Angebote nicht richtig nutzen können, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden, sofern Sie innerhalb der Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten und die Barriere immer noch besteht.
Gegebenenfalls können Sie bei der Schlichtungsstelle einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen.