Hinweise für Ihren Aufenthalt, Ihren Messeauftritt und Ihre Veranstaltung in der Zeit von COVID-19
Hinweise für den Einlass
Ihr Event findet unter 2G-Bedingungen statt?
Geimpft
Genesen
Bei Kongressen und Events, die unter 2G-Bedingungen stattfinden, erhalten nur geimpfte und genesene Besucher:innen Zutritt; außerdem auch Personen, die ärztlich bescheinigt keine Impfung erhalten dürfen und einen negativen Corona-Test vorweisen.
Keine Maskenpflicht
Nach der 2G-Regel besteht keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Ihr Event findet unter 2G-Plus-Bedingungen statt?
Geimpfte + getestet
Genesene + getestet
Bei Kongressen und Events, die unter 2G-Plus-Bedingungen stattfinden, erhalten nur geimpfte und genesen Besucher:innen Zutritt, die zudem einen tagesaktuellen, negativen Corona-Test vorweisen können. Personen, die ärztlich bescheinigt keine Impfung erhalten dürfen, haben ebenfalls mit einem tagesaktuellen, negativen Corona-Test Zutritt.
Von der Testpflicht ausgenommen sind geimpfte Personen, deren letzte erforderliche Einzelimpfung höchstens drei Monate her ist oder die eine Booster-Impfung erhalten haben. Ebenfalls ausgenommen sind genesene Personen, deren Infektion maximal drei Monate zurückliegt oder die innerhalb der letzten drei Monate eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen ebenfalls keinen Testnachweis.
Keine Maskenpflicht
Nach der 2G-Plus-Regel besteht keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Ihr Event findet unter 3G-Bedingungen statt?
Geimpft
Genesen
Getestet
Auf Kongressen und Events, die unter 3G-Bedingungen stattfinden, haben alle Personen Zutritt, die geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Nach der 29. Coronaverordnung darf die Testung maximal 48 Stunden zurückliegen.
Einer Testung gleichgestellt ist eine Schulbescheinigung für Schüler:innen ab 16 Jahren. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.
Bedingte Maskenpflicht
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist nach der 3G-Regel bedingt Pflicht. Das bedeutet: Sind auf einer Veranstaltung mehr als 1.000 Personen anwesend, gilt die Maskenpflicht; sind es weniger als 1.000 Personen, kann auf eine Mund-Nase-Bedeckung verzichtet werden.
Für Personen ab 16 Jahren ist eine FFP2-Maske vorgeschrieben. Schüler:innen sind hiervon ausgenommen. Kinder ab 6 Jahren benötigen mindestens eine medizinische Maske (OP-Maske).
Wie weise ich mich als geimpft, genesen oder getestet aus?
Den Status-Nachweis sollten Sie nach Möglichkeit digital per App (QR-Code in der Corona-Warn-App, CovPass-App oder Luca-App) erbringen, denn dann geht es am Eingang einfach schneller. Der Nachweis in Papierform (z.B. Impfausweis) ist natürlich auch möglich – die Überprüfung kann aber etwas länger dauern.
Schüler:innen über 16 Jahren können den Nachweis durch eine Schulbescheinigung erbringen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen keinen Status-Nachweis.
Wann gelte ich als geimpft, genesen oder getestet?
Geimpft
Als geimpft gelten Personen 14 Tage nach Abschluss eines vollständigen Impfschemas mit einem in der EU oder den USA zugelassenen Impfstoff. Als Nachweis wird ein sogenanntes „Digital Covid Certificate“ in deutscher oder englischer Sprache benötigt – oder ein entsprechendes Papierdokument (z.B. Impfpass).
Genesen
Als genesen gelten Personen, die nachweislich an Covid-19 erkrankt waren und deren positiver PCR-Test mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage alt ist. Benötigt wird ein Genesungsnachweis in deutscher oder englischer Sprache – nach Möglichkeit digitalisiert.
Getestet
Der Antigen-Schnelltest oder der PCR-Test dürfen maximal 48 Stunden alt sein. Benötigt wird eine Bescheinigung des Testergebnisses durch eine zugelassene Teststelle in deutscher oder englischer Sprache – nach Möglichkeit digitalisiert. Selbsttests und Eigenbescheinigungen sind nicht zulässig!
Was wir für Sie tun
Unsere Hygienemaßnahmen
Wir sorgen für saubere Hände.
Auf dem gesamten Gelände des Congress Centrums Bremen haben wir die Zahl der Desinfektionsspender erhöht. Somit stehen Ihnen Spender in ausreichender Zahl und Dichte zur Verfügung.
Wir intensivieren die Reinigung.
Das gesamte Gelände des Congress Centrums Bremen wird im erhöhten Intervall regelmäßig gereinigt.
Wir reinigen und kontrollieren regelmäßig unsere Sanitärbereiche.
Während des Veranstaltungsbetriebs erhöhen wir die Reinigungshäufigkeit und Desinfektion in den Sanitärbereichen und auf dem gesamten Gelände nochmal zusätzlich.
Wir haben unser Personal gut vorbereitet.
Schutz- und Hygienemaßnahmen werden durch speziell geschultes Personal auf dem Gelände des Congress Centrums Bremen zusätzlich kontrolliert und unterstützt.
Technische Vorkehrungen
Unsere Technik ist stets auf dem neuesten Stand.
Das Gelände des Congress Centrums Bremen verfügt über ein Gebäudemanagement auf höchstem technischem Niveau. Alle Anlagen werden regelmäßig durch unabhängige Gutachter auf ihren technisch einwandfreien Zustand überprüft.
Wir sorgen für Frischluftqualität in den Hallen.
Durch unsere Lüftungsanlagen erfolgt in den Sälen und Räumen ein regelmäßiger und engmaschiger Luftaustausch. Dabei entspricht die Qualität der neu eingebrachten Luft der Außenluft im Freigelände.
Wir sorgen für zusätzliche Belüftung.
Wo es möglich ist, lassen wir alle Türanlagen zwischen den Sälen, Räumen, Foyers und zum Freigelände für Sie weit geöffnet. So können Sie eintreten, ohne Türklinken und Griffflächen anzufassen – obwohl wir sie mehrmals täglich desinfizieren.
Wir sind mit „Abstand“ das beste Kongressformat.
Die Sitzgelegenheiten in den Vortragsräumen sind so angeordnet, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmenden eingehalten wird.
Wir schaffen Platz untereinander.
Die Gänge zwischen den Ständen werden deutlich verbreitert. Die Teilnehmer der Veranstaltung können sich so frei in den Gängen bewegen und gleichzeitig die Abstandsregeln einhalten.
Wir haben Wartebereiche mit ausreichend Abstand.
Um dies zu gewährleisten, schauen wir uns für jede einzelne Veranstaltung die Raumplanung und Besucherströme genau an. An Punkten mit Potenzial zur Schlangenbildung, wie an Raumübergängen oder Eingängen zu Sanitäreinrichtungen, werden zusätzliche Wartebereiche eingerichtet, die ausreichend Abstand ermöglichen.
Wir haben genug Raum für alle.
Mit bis zu 40.000 m² Ausstellungsfläche bieten wir ausreichend Platz für Tagesbesucher. Das fängt schon beim Eingang an: Großzügige Eingangs- und Wartebereiche, breite Gänge in den Sälen und Räumen, ein zügiger Einlass und Wegeführungen wie im Straßenverkehr ermöglichen die Einhaltung der Mindestabstände.
Organisatorische Vorbereitungen
Wir informieren Sie vorab.
Bereits bei der Registrierung im Vorfeld der Veranstaltung, werden sämtliche Veranstaltungsteilnehmer (Besucher, Aussteller, Journalisten, Mitarbeiter, Servicefirmen) über die Hygiene- und Schutzmaßnahmen informiert.
Wir haben sicht- und hörbare Informationen für Sie.
Auf dem Gelände des Congress Centrums Bremen wird während einer Veranstaltung in vielfältiger Form (Plakate, Flyer, Lautsprecherdurchsagen) und Dichte auf die Maßnahmen verwiesen.
Wir haben genug Parkplätze.
Wir haben auf der Bürgerweide rund 2.800 Parkplätze, sodass Sie nicht auf volle Busse und Bahnen ausweichen müssen, sondern mit dem Auto zu uns kommen können.
Wie Sie sich schützen können
Wir tragen einen Mund-Nasen-Schutz – und Sie?
Wir wollen aufeinander achtgeben. Bitte tragen Sie daher zum Schutz aller Veranstaltungsteilnehmer eine Mund-Nasen-Bedeckung.
Wir halten Abstand.
Wir achten auf die Einhaltung der Mindestabstandsregel von 1,50 Meter und machen sie durch entsprechende Bodenmarkierungen kenntlich. Dies betrifft beispielsweise die Besuchereingänge und Foyers, sanitäre Anlagen, Counter im Pressezentrum, Garderoben, Veranstaltungsbüros und Infocounter.
Wir wahren die Etikette.
Kinder und Erwachsene haben es in den letzten Monaten gelernt: Bitte in die Armbeuge niesen oder husten. Am besten mit 1,5 Meter Mindestabstand und abgewandt von anderen Personen.
Wir haben Kontakt ohne Körperkontakt.
Seit einiger Zeit wissen wir: Höflichkeit braucht keine Handshakes. Bitte verzichten Sie daher auch bei Ihrem Veranstaltungsbesuch auf Händeschütteln und Körperkontakt.
Hinweise für Aussteller & Veranstalter
Ob Events des CONGRESS BREMEN oder unserer Gastveranstalter – wir haben den passenden Maßnahmenkatalog.
Ein reibungsloser Ablauf und eine sichere Veranstaltung sind im Sinne von uns allen. Daher entwickeln wir von CONGRESS BREMEN passend zu jeder Veranstaltung ein individuelles Hygienekonzept und stimmen diese mit den zuständigen Behörden des Landes Bremen ab, sodass Events wieder möglich sind. Wir möchten unsere Aussteller und Veranstalter bitten, die entwickelten Konzepte mit ihren umfangreichen Maßnahmen zu beherzigen.
Auf dem Gelände des Congress Centrums Bremen ist CONGRESS BREMEN als Betreiber für die Umsetzung und gewissenhafte Einhaltung der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Schutz- und Hygieneregeln verantwortlich. Doch auch Ihnen als Aussteller am Stand und Veranstalter vor Ort obliegt die Verantwortung. Daher sind Sie als solche verpflichtet, für Ihre Veranstaltungen ein gesondertes Sicherheitskonzept zu erstellen. Details dazu finden Sie in unseren aktuellen Merkblättern.
Kontakt für Aussteller & Veranstalter
Sie haben Fragen? Gerne steht Ihnen Ihr Ansprechpartner mit Rat und Tat zur Verfügung.