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Messe Bremen - Presse
Akkreditierung
Akkreditierung online
Um sich zu akkreditieren, wählen Sie die gewünschte Veranstaltung, klicken den jeweiligen Button (öffnet neuen Tab/Fenster) und folgen dem Prozess.
Akkreditierungsrichtlinien der MESSE BREMEN
Als Messeveranstalter wollen wir Journalist:innen den Zugang zu Informationen über unsere Veranstaltungen und unser Unternehmen mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern. Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung.
Eine Medienakkreditierung können erhalten:
Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch fotojournalistische) Tätigkeit (mit Bezug zum jeweiligen Messethema) folgendermaßen nachweisen können:
- durch Vorlage von Namensartikeln, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind.
- durch Vorlage eines Impressums, in dem sie als Redakteur:innen, ständige redaktionelle Mitarbeitende oder Autor:innen genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als drei Monate ist.
- durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Voll-Redaktion im Original mit Bezug zur aktuellen Messe.
- mittels eines Weblinks zu einer Online-Publikation, die in der jeweiligen Branchen-Community etabliert ist und eine angemessene Reichweite vorweisen kann. In diesen Fällen ist eine Vorab-Akkreditierung wegen erhöhten Prüfungsaufwandes erforderlich. Solche Online-Medien müssen seit mindestens drei Monaten existieren, regelmäßige Einträge vorweisen und der letzte Text mit Bezug zum Messethema darf höchstens drei Monate alt sein. (In Einzelfällen kann es separate ausführlichere Akkreditierungsregeln und einen separaten Status für Blogger:innen geben.)
- durch Vorlage eines höchstens sechs Monate alten Beleges, dass sie für Schülerzeitungen arbeiten, oder durch Vorlage eines gültigen Ausweises einer Jugendpresseorganisation oder durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der Schule, welche die redaktionelle Tätigkeit für die Schülerzeitung bestätigt.
- Inhaber:innen eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes.
Wir weisen darauf hin, dass die Vorlage eines Presseausweises in der Regel keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung ist. Die M3B GmbH behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den Punkten anzufordern. Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Die M3B GmbH behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht die M3B GmbH von ihrem Hausrecht Gebrauch.
Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Der Messeveranstalter behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern.
Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht der Messeveranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch.
Folgende Personengruppen werden nicht akkreditiert:
- Personen ohne journalistische Legitimation, wie z. B. Kundenbetreuer:innen, Sales Manager:innen, Anzeigenleiter:innen oder Webmaster:innen, PR-Berater:innen sowie private Begleitpersonen
- Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen
- Personen, die einen schriftlichen Auftrag freier Journalist:innen vorlegen
- Personen, die ausschließlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind.
Stand: November 2022